Schwerpunkte

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg

Aktuelles

Testament und Erbrecht

Wenn Sie sich darüber Gedanken machen, wie die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen abgesichert werden können und was mit Ihrem Eigentum und anderen Vermögenswerten nach Ihrem Tod passiert, sollten Sie grundsätzlich ein Testament erstellen. 
Ohne ein Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge, wer erbt, sodass Ihre Verwandten, Freunde oder sogar Ihre Lieblings-Wohltätigkeitsorganisation möglicherweise nicht von Ihrem Vermögen profitieren. Wenn Sie hingegen ein Testament erstellen, ist es wichtig, dass Sie Informationen und Ratschläge erhalten, auf die Sie sich verlassen können. Ich stehe Ihnen bei der Abfassung Ihres Testaments und beim zukünftigen Umgang mit Ihrem Nachlass nach Ihrem Tod mit meinem Wissen und meiner Erfahrung gerne zur Verfügung. 

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist weder ein Recht auf Leben noch ein Recht zu sterben, sondern ein Recht zu wählen.
Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung Ihres Willens, in der Ihre Wünsche in Bezug auf die medizinische Behandlung dargelegt werden, falls Sie unheilbar krank und nicht mehr entscheidungsfähig werden sollten. Absoluter Maßstab ist jedoch Ihr jeweils aktueller Wille, soweit Sie diesen noch in irgendeiner Form mitteilen können. Sie müssen für die Erstellung einer Patientenverfügung über die erforderlichen geistigen Fähigkeiten verfügen.

Familienrecht

Wenn Sie in Fragen des Familienrechts kompetente Beratung benötigen, sind Sie bei mir richtig. 
Durch meine langjährige Tätigkeit bin ich im Familienrecht erfahren und verfüge über umfassende Kenntnisse, von der Eheschließung über die Scheidung bis hin zu guten und tragbaren Regelungen im Bezug zu Ihren Kindern. Wenn Sie sich in einer schwierigen Zeit befinden und kompetenten Rat benötigen, dem Sie vertrauen können, kann ich Sie gerne beraten.

Arbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind häufig benachteiligt, wenn sie nicht wissen, welche Rechte sie haben. Das Arbeitsrecht ist ein dynamisches, wandelbares Rechtsgebiet. 
Als Rechtsanwalt berate ich nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Aspekten des Arbeitsrechts, ich arbeite auch gerne langfristig mit Ihnen als Mandant zusammen und biete Ihnen eine für Sie passende Dienstleistung und Lösung an, die sowohl auf Ihre geschäftlichen als auch auf Ihre beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
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