Eine Patientenverfügung ist weder ein Recht auf Leben noch ein Recht zu sterben, sondern ein Recht zu wählen.
Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung Ihres Willens, in der Ihre Wünsche in Bezug auf die medizinische Behandlung dargelegt werden, falls Sie unheilbar krank und nicht mehr entscheidungsfähig werden sollten. Absoluter Maßstab ist jedoch Ihr jeweils aktueller Wille, soweit Sie diesen noch in irgendeiner Form mitteilen können. Sie müssen für die Erstellung einer Patientenverfügung über die erforderlichen geistigen Fähigkeiten verfügen.