Seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 1998 stehe ich Ihnen als Anwalt mit juristischem Beistand zur Seite. Ich habe mich auf das Erbrecht, mit der Erstellung von Testamenten, der vorweggenommenen Erbfolge unter Berücksichtigung von schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Folgen und der Beachtung von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Absicherung des eigenen Selbstbestimmungsrechtes durch eine (Vorsorge-) Vollmacht und eine Patientenverfügung.
Zugleich gehört auch das Arbeitsrecht zu meinen regelmäßigen Tätigkeitsbereichen. In meiner Anwaltskanzlei nehmen sowohl Privat- als auch Geschäftskunden meine Dienste in Anspruch. Für eine gute Zusammenarbeit lege ich viel Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu meinen Mandanten, indem ich einen maßgeschneiderten, persönlichen Ansatz für Ihre Belange verfolge, um praktische Lösungen für häufig komplexe Sachverhalte bereitzustellen.